CfP: Female Regency and Other Figures of Representation (5th to 15th Centuries) / Weibliche Regentschaft und andere Stellvertreterfiguren (5. bis 15. Jhd.) (Event, 09/2020, Konstanz); DL: 01.07.2019

Gabriela Signori (Konstanz) und Claudia Zey (Zürich)

Ort: Konstanz
Zeit: 24.-26.09.2020
Einreichfrist: 01.07.2019

Die mittelalterliche Welt kennt eine an sich bemerkenswerte Vielzahl von Rechtsfiguren, durch die Frauen standesunabhängig – formalisiert oder qua Gewohnheit – ihre Männer vertreten können. Das Spektrum reicht von der Vormundschaft über die Einrichtung des Testamentsvollziehers bis hin zur Regentschaft oder Generalvollmacht. In diesem breiten Spektrum unterschiedlicher Rechtsfiguren zeichnen sich zwei übergeordnete Grundtypen ab:

  1. Stellvertreterfiguren bei temporärer Abwesenheit der Ehemänner
  2. Stellvertreterfiguren, die die Frauen an die Stelle ihrer verstorbenen Männer treten und an ihrer statt agieren lassen (mit oder ohne Beratergremium), bis die gemeinsamen Kinder oder der designierte Nachfolger ihre rechtliche Volljährigkeit erreicht haben.

Die Regentschaft ist ein politisches Instrument, das nicht auf Frauen beschränkt ist, in der Praxis aber überwiegend von Frauen besetzt wird; Vormundschaft ist ein privatrechtliches Instrument, das primär die Interessen unmündiger Kinder schützen soll, während Mandant und Generalvollmacht (unter Ausklammerung des Prozessrechts) Instrumenten der ökonomischen Interessenvertretung sind. In der Praxis gestalten sich die Übergänge vom einen zum anderen „Instrument“ fließend und die Bereiche Politik, Recht und Wirtschaft lassen sich meist nicht in der gewünschten Schärfe auseinanderhalten. Weiterlesen und Quelle / English version … (Web)