CfP: „Kein Bund fürs Leben? Eheleute vor kirchlichen und weltlichen Gerichten.“ Workshop zur Ehegerichtsbarkeit vom Mittelalter bis in die Neuzeit (Event: 09/2014, Wien); DL: 15.05.2014

FWF-Forschungsprojekt „Ehen vor Gericht. Konfliktfelder und Handlungsoptionen vom 16. bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts“ (Link)
Ort: Wien
Zeit: 10. bis 11. September 2014
Einsendeschluss: 15. Mai 2014
Das FWF-Forschungsprojekt beschäftigt sich seit Herbst 2011 mit der Ehegerichtsbarkeit im Erzherzogtum Österreich unter der Enns, was im Großen und Ganzen den heutigen Bundesländern Wien und Niederösterreich entspricht. Das Forschungsteam befasste sich während dieser drei Jahre mit Eheannullierungen, Trennungen von Tisch und Bett und Klagen auf das gemeinsame Zusammenleben („Cohabitation“) vor kirchlichen und weltlichen Ehegerichten. In Hinblick auf die gerichtliche Zuständigkeit bildete das Josephinische Ehepatent von 1783 eine Zäsur, da es die Ehegerichtsbarkeit von den Kirchengerichten der Diözesen an die weltlichen Gerichte übertrug.
Als einen (vorläufigen) Schlusspunkt des Forschungsprojekts veranstalten wir im September einen Workshop, zu dem wir Forscherinnen und Forscher einladen, um Ideen, Konzepte, Begriffe, Probleme und (Zwischen-)Ergebnisse zu diskutieren. Neben dem Austausch auf theoretisch-methodischer Ebene bzw. auf einer konkreten empirischen Basis soll das In-Beziehung-Setzen von Studien zur Ehegerichtsbarkeit unterschiedlicher Regionen und Zeiten im Mittelpunkt des Workshops stehen.
Willkommen sind Vortragsvorschläge geplanter, laufender oder abgeschlossener Forschungen, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Eheauflösungen, der ehegerichtlichen Praxis, Konfliktfeldern wie physischer Gewalt, Emotionen, Ökonomie, Sexualität, dem Zusammenleben, verbaler Gewalt und Ehre, Konfession und Religion befassen. Neben den vielfältigen Auseinandersetzungen zwischen den Eheleuten erscheinen uns insbesondere folgende Themenfelder und Fragestellungen als relevant:

  • das Prozessrecht, das neben dem kanonischen und weltlichen Eherecht die Handlungsoptionen der Ehefrauen und Ehemänner maßgeblich beeinflusste
  • das regional und zeitlich unterschiedliche Ehegüter- und Erbrecht als (neben Konfession und Religion der Eheleute) wesentlicher Einflussfaktor auf den Verlauf und Ausgang der Gerichtsverfahren
  • die Regelungen und Vereinbarungen in Hinblick auf die Scheidungs- bzw. Trennungsfolgen (Unterhaltszahlungen, Vermögensaufteilung, Kinderfürsorge etc.)
  • die Bedeutung außergerichtlicher Schlichtungs- und Vergleichsinstrumente sowie -institutionen
  • die Frage, warum in bestimmten Fällen um eine Annullierung der Ehe, in anderen um die Trennung von Tisch und Bett angesucht wurde
  • die Frage nach Zufluchtsorten vor der Gewalt des Ehemanns oder der Ehefrau
  • der Umgang des Gerichts mit und die Präsenz von Kindern

Senden Sie Ihren Vortragsvorschlag bitte in Form eines ein- bis zweiseitigen Abstracts (3.000–4.000 Zeichen) bis zum 15. Mai 2014 per E-Mail an andrea.griesebner@univie.ac.at und georg.tschannett@univie.ac.at.
PS: Wir weisen darauf hin, dass in der Regel keine Reise- und Aufenthaltskosten übernommen werden können.

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