Arbeitskreis Historische Frauen- und Geschlechterforschung e.V. (AKHFG) – Region Nord (Web)
Zeit: 27.10.2023
Ort: virtueller Raum via Hamburg
Anmeldung bis: 26.10.2023
Im Jänner 2023 kündigte die bayerische Sozial- und Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an, falls die Bundesregierung den sog. Abtreibungsparagrafen §218 StGB streichen würde. Eine solche Streichung sei – Scharf zufolge – „mit dem Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig“. Zuvor hatte sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) für eine Abschaffung des Paragrafen ausgesprochen und dies mit dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen über den eigenen Körper begründet. Bereits 2022 hatte das Thema im Zuge der Abschaffung des §219a, der ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vorsah, im öffentlichen Diskurs viel (kontroverse) Aufmerksamkeit erfahren.
Die Auseinandersetzung über die Frage, wie Schwangerschaftsabbrüche juristisch geregelt werden sollen, ist dabei nicht neu. Seit Jahrzehnten ist die gesetzliche Regelung von Abtreibungen in unterschiedlichen Ausprägungen wiederholt Gegenstand politischer, juristischer und öffentlicher Debatten – mit sich häufig ähnelnden Argumenten und Standpunkten. Die historische Dimension dieser Diskussion, insbesondere das Wissen über die entsprechende Gesetzgebung in beiden deutschen Staaten vor 1989/90 und die öffentlichen sowie politischen Auseinandersetzungen in der ersten Hälfte der 1990er Jahre zum Thema scheinen den aktuellen Diskurs jedoch nur partiell zu beeinflussen. Der deutsche Fall der Rechtsentwicklung stellt in diesem Zusammenhang eine historisch einzigartige Situation dar, die sowohl für die Geschichte der deutschen Frauenbewegung(en) als auch für die deutsch-deutsche Verflechtungsgeschichte und die Transformationsforschung großes Erkenntnispotential bietet. Weiterlesen und Quelle … (Web)