Strauhof (Web)
Laufzeit: 02.03.2021 bis 30.05.2021
Ort: Strauhof, Augustinerg. 9, 8001 Zürich
Ausstellung anlässlich von 50 Jahren Frauenstimm- und Wahlrecht in der Schweiz.
Iris von Rotens «Frauen im Laufgitter» (1958) ist ein ungeheures Werk – witzig und wütend zugleich, unschweizerisch polemisch und dabei äusserst gründlich recherchiert. In vielen Thesen bleibt es hochaktuell. Diese «Klassikerin», ein Buch, dessen Fragen von jeder Generation neu beantwortet werden wollen, bringt die Schweizer Theatergruppe Mass & Fieber in einer Ausstellung jetzt in den Strauhof.
Iris von Roten (1917–1990) promovierte als eine von wenigen Frauen ihrer Zeit als Juristin. Sie begann eine Amour fou mit Peter von Roten, einem Walliser Aristokraten und späteren Politiker. Sie heirateten 1946 – und hatten mit Kenntnis der/s anderen aussereheliche Affären; von der Hausarbeit ließ sie sich per Ehevertrag entbinden. Das Paar hat eine Tochter und führte gemeinsam eine Anwaltskanzlei. Zehn Jahre arbeitet Iris von Roten an «Frauen im Laufgitter», bis das Buch 1958 erscheint.
«Hier ist das Buch, das ich mit 20 Jahren gerne gelesen hätte, aber nicht fand», schrieb von Roten im Vorwort. Für die Schweizer Frau forderte sie die sexuelle Selbstbestimmung. Eine «Verscharrung von Begabungen» nannte sie die Verdrängung der Schweizerinnen aus dem Berufsleben. «An weniger Mutter haben die Kinder mehr!» rief ihr Kapitel über Mutterschaft als «Bürde ohne Würde». Was das weiterhin fehlende Frauenstimmrecht in der Schweiz anging, erklärte sie nicht als erste, dass dieses Recht den Frauen laut Verfassung längst zusteht. Denn wenn es um Steuern ginge, sei die Bürgerin im Begriff des «Bürgers» durchaus mitgemeint: «Pikanterweise vermag keine andere Staatsform die Unterdrückung der Angehörigen des weiblichen Geschlechtes so deutlich zu veranschaulichen wie die demokratische, wenn sie den Frauen die politischen Rechte vorenthält.»
1959 fand die erste Volksabstimmung über das Frauenstimmrecht in der Schweiz statt. Die grosse Mehrheit der stimmberechtigten Männer verweigerte den Frauen ihre politischen Rechte. Von Roten wurde vom Bund Schweizerischer Frauenvereine (BSF) beschuldigt, die Abstimmung mit ihrem radikalen Buch negativ beeinflusst zu haben. Erst 1971 nahmen die Schweizer das Frauenstimmrecht auf nationaler Ebene an.