Ö1-Sendereihe: Betrifft: Geschichte, Gestaltung: Martin Adel; Margareth Lanzinger, Historisches Seminar, Leibniz-Universität Hannover
24.-28.09.2012 – eine Woche zum Nachhören unter diesem Link
Als rechtliche Institution und als Ordnungssystem zugleich, hat die Ehe eine zwar wenig beachtete, aber überaus große Rolle bei der Vermögensverteilung und ökonomischen Stellung von Ehepartnern gespielt; nicht nur bei Eheschließungen in fürstlichen oder Adels-Häusern, sondern auch im Bauernstand und bei Gewerbetreibenden. Was beim Erbrecht evident erscheint, wird in der genannten Hinsicht erst so richtig deutlich, wenn man das regional recht unterschiedliche Ehegüterrecht untersucht. Und das wich in Bezug auf die Regelungen von Gütertrennung oder Gütergemeinschaft in den einzelnen Herrschaftsbereichen oder Grundherrschaften deutlich voneinander ab und wurde wohl auch unterschiedlich gehandhabt. Dem kommt – man denke an die hohen Sterblichkeitsraten und die Praxis der häufigen und mehrfachen Wiederverheiratung – eine hohe Bedeutung für das persönliche Pouvoir oder Vermögen (im weitesten Sinn) zu; nicht zuletzt, wenn man bedenkt, dass für einen Gutteil der Bevölkerung, die Ehe an verschiedenste Bedingungen geknüpft war und z.B. von herrschaftlicher Willkür oder auch von strengen Zunftregelungen abhing. Vor diesem Hintergrund gewinnen Untersuchungen über die historische Bedeutung von Mitgift, in die Ehe eingebrachtem bzw. in der Ehe gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen eine wichtige Aussagekraft über soziale Stellung und Möglichkeiten im Wandel der Zeiten.