Tagung: Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von literarischen Nachlässen und Autor_innenbibliotheken. Ein Vergleich der Rechtslage im deutschsprachigen Raum (Deutschland – Schweiz – Österreich), 23.-24.04.2009, Berlin

Initiative Fortbildung für wissenschaftliche Spezialbibliotheken und verwandte Einrichtungen e.V., in Zsarb. mit der Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen (AjBD) und der Staatsbibliothek zu Berlin – PK
Termin: 23. (12:00-18:00) u. 24. April 2009 (09:00-16:30 Uhr)
Ort: Otto-Braun-Saal der Staatsbibliothek zu Berlin – PK Potsdamer Straße 33; 10785 Berlin
Wissenschaftliche Forschung ist in höchstem Maße auf Primärquellen angewiesen. Literarische Nachlässe sind solche Primärquellen: Briefe, Notizen, Manuskripte oder gedruckte Bücher, Exzerpte, Fotos und andere persönliche Dokumente und Objekte geben Aufschluss über „Leben, Werk und Wirkung“ der Nachlasserin/des Nachlassers – oder auch Vorlasserin/Vorlassers – und ihre/seine Zeit. (Einem modernen Schriftstellernachlass werden durchaus auch „born-digital“-Zeugnisse, literarische Weblogs und Ähnliches zuzuordnen sein.)
Noch vor wenigen Jahrzehnten wurden derartige Hinterlassenschaften als marginales Sammelgut angesehen, das ohnehin oft eher zufällig denn als Folge einer gezielten Anschaffungspolitik seinen Weg ins Haus fand. Hier hat sich inzwischen das Bild entscheidend geändert: heute gelten Sammlungen mit unikalem Charakter als Alleinstellungsmerkmale, die ausschlaggebend sind für die einzigartige Bedeutung einer Einrichtung, sie unverwechselbar machen und sie auszeichnen gegenüber andernorts verfügbaren Sammlungen.
Entsprechend wird in der kontinuierlichen Ergänzung, in der Erschließung und im Vorhalten besonderer Services im Zusammenhang mit Sondersammlungen – hier in ihrer Konstellation als literarische Nachlässe – eine der dringlichsten Aufgaben gesehen. Dabei lassen sich Bibliothekar_innen, Kurator_innenen und Archivar_innen auf den oft mühsamen Spagat zwischen Erhalt und Nutzung ein und unternehmen gezielte Anstrengungen, ein Bewusstsein für das kulturelle Erbe zu schaffen, das sie hüten.
Wer sich mit literarischen Nachlässen befasst, um sie der Forschung und Lehre, aber auch einer breiteren interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wird sich gründlich mit Fragen des Urheber-/Persönlichkeitsrechts auseinandersetzen müssen. Unser Fortbildungsangebot bietet hierfür eine exzellente Möglichkeit. Es richtet sich insbesondere an die Mitarbeiter_innen in kleineren Einrichtungen. Denn: einerlei, ob große Universitätsbibliothek oder kleine Literaturgedenkstätte – die juristischen Probleme dürften überall so ziemlich dieselben sein (bei allem sonstigen Unterschied des eigenen Selbstverständnisses …). Die Lösungsansätze hingegen werden dort eventuell anders aussehen müssen, wo ein hauseigener Justitiar oder das Rechtsamt der Stadt oder Ähnliches eben nicht zu Rate gezogen werden können.
Der Programmablauf sieht einen breiten Raum für Nachfragen und Diskussionsbeiträge vor. Ziel der Veranstaltung ist unter anderem, nützliche Orientierungsgrundlagen für den eigenen Arbeitsplatz zu liefern. Die Teilnehmer_innen werden also ausdrücklich dazu ermuntert, ihre spezifischen urheberrechtlichen Fragestellungen bereits im Vorfeld zu benennen, damit diese während der Tagung behandelt werden können. Es wird gebeten, hierfür die Anmeldeadresse zu nutzen.
Programm
Nach einigen Definitionen zur Einstimmung wird entlang der Themenblöcke Erwerbung – Erschließung – Benutzung und Zusammenarbeit mit Forschung und Lehre als einer Sonderform der Benutzung gearbeitet.
Ein Impulsreferat (Dr. Sigrid v. Moisy, München) leitet jeden dieser Themenblöcke ein. Darin wird es um Erfahrungen aus der Praxis gehen, worauf zu achten ist, wenn die genannten Rechte nicht verletzt werden sollen.
Es folgt die Einführung in die beim jeweiligen Themenblock greifenden Paragraphen durch einen Urheberrechtsspezialisten aus Deutschland (Dr. Harald Müller, Heidelberg), jeweils mit Kommentierung eines Urheberrechtsspezialisten aus der Schweiz (RA Dr. Kai-Peter Uhlig, Zürich) und aus Österreich (RA Dr. Alfred Noll, Wien).
Im Anschluss besteht bei jedem Block die erwähnte Gelegenheit zur ausgiebigen Diskussion (Moderation: Armin Talke, Staatsbibliothek zu Berlin – PK).
Mitwirkende

  • Dr. Sigrid v. Moisy, ehem. Bayerische Staatsbibliothek, München
  • Dr. Harald Müller, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg
  • Dr. Alfred Noll, FREIMÜLLER/NOLL/OBEREDER/PILZ & PARTNER RECHTSANWÄLTE GmbH, Wien, www.jus.at
  • Armin Talke, Fachreferent für Rechtswissenschaft, Staatsbibliothek zu Berlin – PK (Moderation)
  • Dr. Kai-Peter Uhlig, VIGANÒ Anwaltskanzlei, Zürich, www.viganò.ch

Kostenbeitrag : EURO 85,– (early bird-Tarif bei Anmeldung bis zum 27. März 2009); danach: EURO 135,–
Anmeldung : mit Rechnungsadresse bei Evelin Morgenstern – Initiative Fortbildung … e.V. – morgenstern#initiativefortbildung.de – www.initiativefortbildung.de – dort auch Hotelnachweis

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