Datum: 18.-19.10.2007
Ort: Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Deadline: 01.08.2007
Als ein wesentlicher Bestandteil und Katalysator des „Modernisierungsprozesses“ gilt die durch die Aufklärung angestoßene Reform des Rechtssystems. Vor allem die Ablösung des von Richard van Dülmen als „Theater des Schreckens“ beschriebenen Systems der religiös legitimierten Ehr- und Körperstrafen durch das säkulare System der materiellen Sühne in Zuchthäusern und Gefängnissen avancierte dabei zum zentralen Indikator der Rationalisierung und Humanisierung des Strafvollzugs.
Mit der Strafform änderten sich auch der Strafzweck und das zugrunde liegende Wertesystem fundamental. Begriffe wie Sühne, Buße, Rache und Vergeltung wurden durch Begriffe wie General- und Spezialprävention ersetzt oder unterliefen – wie vor allem das Verständnis von Gerechtigkeit – einem erheblichen Bedeutungswandel.
Ein zentrales Moment dieses Wandels ist die Verschiebung der Funktion der Strafe: Die öffentlich vollzogenen Strafen der frühen Neuzeit waren neben ihrem unmittelbaren Strafzweck auch Medium zur nachträglichen Legitimation eines nicht öffentlich gefällten Urteils. Im Gegensatz dazu gelten die modernisierten Strafen als ausschließlich zweckrational und wird ihnen keinerlei Bedeutungsüberschuss mehr beigemessen.
Vor diesem Hintergrund zielt die Fragestellung des Workshops auf die über die Strafen kommunizierten Rechtsvorstellungen.
Wir möchten junge RechtshistorikerInnen und HistorikerInnen zusammenbringen, die sich im Rahmen von Dissertationen oder anderen Forschungsprojekten mit folgenden Aspekten beschäftigen:
• dem Zusammenhang von Strafform und Strafsinn
• der Funktion der Strafe für den Verurteilten, die Gemeinschaft und die Obrigkeit
• der Rolle der Öffentlichkeit im Hinblick auf Strafverfahren und Strafvollzug.
Der Zeitraum zwischen 1750 und 1900 ist bewusst gewählt worden, um über die alten Epochengrenzen hinweg der Frage nach Brüchen oder stetigem Wandel im Hinblick auf Rechts- und insbesondere Strafvorstellungen nachzugehen. Überprüft werden soll dabei unter anderem die vermeintliche Irrationalität des vormodernen Strafsystems. Demgegenüber ist die Frage danach zu stellen, inwieweit auch im modernisierten Rechtssystem religiöse Elemente fortwirkten. Neben der epochenübergreifenden Auseinandersetzung mit dem Wandel des Strafrechtsystems soll der methodische Austausch von JuristInnen und HistorikerInnen befördert werden.
InteressentInnen schicken bitte bis Anfang August 2007 ein Paper (max. 250 Wörter) an die u.g. Adresse. Um einen fruchtbaren Austausch zu gewährleisten, sollen kurze abstracts der geplanten Vorträge erstellt und allen Teilnehmern im Vorhinein zugesandt werden. Die abstracts sollten Ende September 2007 vorliegen.
Es gibt die Möglichkeit zur (Teil-)Erstattung von Kosten für Fahrt und Unterkunft für Vortragende, die ihre Teilnahme nicht anderweitig (z.B. durch ihre Heimatinstitution) finanzieren können.
Informationen zum Münsteraner SFB 496 finden sich unter: www.uni-muenster.de/SFB496
Veranstalterinnen
Christine D. Schmidt
Nicola Willenberg
Sonderforschungsbereich 496
Salzstr. 41
0251/83-23675
cdschmidt[at]uni-muenster.de
willenbe[at]uni-muenster.de
URL dieser Ausschreibung: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=7623