KZ-Gedenkstätte Neuengamme, in Kooperation mit dem Historischen Seminar der Univ. Hamburg und der Evangelischen Akademie der Nordkirche
Ort: Hamburg
Zeit: 22.-23.11.2018
Einreichfrist: 02.06.2018
Die Bezeichnung „Heimatfront“ für die Einbeziehung der (eigenen) Zivilbevölkerung in Kriegshandlungen wurde im NS zu einem zentralen propagandistischen Kampfbegriff. In Josef Goebbels‘ „Sportpalastrede“ vom Februar 1943 bezeichnete die Losung vom „totalen Krieg“ die Ausweitung des Krieges auf alle gesellschaftlichen Bereiche sowie auf die gesamte „Volksgemeinschaft“. „Front“ und „Heimatfront“ verschränkten sich insbesondere in Großstädten durch die häufiger werdenden Bombenangriffe der Alliierten zusehends. So waren immer mehr Frauen nun in Hilfsdiensten der Wehrmacht, des Luftschutzes oder der Sanitätsdienste beschäftigt und immer mehr Handlungen wurden durch das Regime kriminalisiert. Kurzum: Die Militarisierung der gesamten Gesellschaft schritt schnell voran, und die Gewaltinstanzen des NS-Regimes radikalisierten ihr Handeln in der zweiten Kriegshälfte.
Die Wehrmacht prägte diesen Prozess wesentlich mit. In allen Städten gab es Garnisonen; militärische und zivile Instanzen arbeiteten eng zusammen. Die Spruchpraxis von Militärgerichten an der „Heimatfront“ macht die Verflechtungen zwischen der Kriegsgesellschaft und dem militärischen Apparat beispielhaft deutlich, doch Interaktionen zwischen militärischem und zivilem Leben im urbanen Raum werden auch in anderer Hinsicht erkennbar: … weiterlesen und Quelle (Web)