Ehen vor Gericht 2.0. Eheprozesse zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert (Web)
Zu Beginn des ersten Forschungsprojekts (2011–2015) war in der österreichischen Geschichtsschreibung das Wissen über Ehekonflikte sowie über deren gerichtliche und außergerichtliche Aushandlungsprozesse äußerst gering. Dass HandwerkerInnen, Bauern und Bäurinnen oder auch TagelöhnerInnen in der Frühen Neuzeit ihre Ehekonflikte gerichtlich austrugen, erschien undenkbar. Obwohl bekannt war, dass das Josephinische Ehepatent 1783 die Ehejuristiktion an die weltlichen Gerichte übertragen hatte, wussten weder JuristInnen noch HistorikerInnen, welche weltlichen Gerichte ab 1783 diese Jurisdiktion ausübten.
Für die Ehegerichtsbarkeit vor 1783 war sich die Forschung nicht einig, ob die Ehejuristiktion von lokalen Kirchengerichten oder nicht doch vom Heiligen Stuhl in Rom ausgeübt worden war. Insgesamt wurde der Ehegerichtsbarkeit aber ohnehin kaum Bedeutung beigemessen, da die Ansicht vorherrschte, dass katholische Ehen nicht geschieden werden können und es daher – abgesehen von Annullierungen – vor der Einführung der Zivilehe keine Eheverfahren gegeben habe. Weiterlesen … (Web)
Zum Projekt
Das Webportal “Ehen vor Gericht” und die dazugehörige Datenbank werden seit 2011 entwickelt. Das fand bisher im Rahmen von zwei vom öst. Wissenschaftsfonds und einem vom Jubiläumsfonds der Öst. Nationalbank geförderter Forschungsprojekte statt. Die drei Forschungsprojekte wurden bzw. werden von Andrea Griesebner geleitet und waren bzw. sind an der Universität Wien, Historisch-kulturwissenschaftliche Fakultät, Institut für Geschichte, angesiedelt. Weiterlesen … (Web)