14. Dialogforum Mauthausen (Web)
Zeit: 29.-30.09.2023
Ort: Mauthausen
Einreichfrist: 06.06.2023
Die Verfolgung queerer Personen während des Nationalsozialismus ist ein Forschungsbereich, der erst ab den 1970er-Jahren von der geschichtswissenschaftlichen Forschung aufgegriffen wurde. Bedingt durch die teilweise Entkriminalisierung von Homosexualität in manchen Ländern Europas wie Österreich und Deutschland, widmeten sich Historiker:innen zuerst aus biografie- und später aus strukturgeschichtlicher Perspektive der Verfolgung queerer Personen – vornehmlich queeren Männern. Unter Paragraph 175 des Strafgesetzbuchs wurden homosexuelle Handlungen zwischen Männern bzw. Handlungen zwischen Männern, die als Homosexuelle denunziert wurden, unter Strafe gestellt. Der Paragraf bildete eine Grundlage für die Inhaftierung von queeren Männern in NS-Haftstätten und Konzentrationslager.
Wenngleich der Verfolgung queerer Frauen nicht dieselbe Systematik innewohnte, so wurden gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen in Österreich nach Paragraph 129 strafrechtlich verfolgt und verurteilt. In NS-Deutschland gab es diesen Paragrafen zwar nicht, auffälliges Verhalten wie Gender-Nonkonformität konnte aber dennoch die Aufmerksamkeit der NS-Behörden wecken – meist durch Denunziation – und die Deportation in ein KZ zur Folge haben. Neben der ohnehin schon spärlichen Quellenlage kommt hinzu, dass queeren Frauen in Konzentrationslagern keine spezielle Haftkategorie (wie Paragraph 175 für Männer) zugewiesen wurde und sie meist aufgrund anderer Gründe als ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden.
Der Begriff „Spurensuche“ wird besonders in Hinblick auf die Forschung zu queeren Personen im NS von Wissenschafter:innen immer wieder genannt und spiegelt die marginale Quellenlage und auch die Kontinuität homophober Gesetze und Haltungen innerhalb der Nachkriegsgesellschaft wider. Weiterlesen und Quelle … (Web).