Martin Löhnig, Universität Regensburg (Web)
Ort: Universität Regensburg
Zeit: 12.-13.10.2018
Einreichfrist: 15.11.2017
Das am 14. Juni 1976 verkündete Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts brachte eine grundlegende Neuregelung des Scheidungsrechts, des Scheidungsfolgenrechts (Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich) und des Scheidungsverfahrensrechts in der BRD.
Das bisher prägende Verschuldensprinzip wurde zugunsten des Zerrüttungsprinzips beseitigt: Voraussetzung für die Scheidung einer Ehe ist seither nicht mehr das Vorliegen einer gravierenden Verletzung ehelicher Pflichten durch mindestens eineN der Ehegatt/innen, sondern allein das Scheitern der Ehe, das nach einer gewissen Zeit des Getrenntlebens vermutet wird. Auch wenn das neugeregelte Scheidungsunterhaltsrecht die Selbstverantwortung der Ehegatt/innen nach der Ehescheidung betonte: Der/die wirtschaftlich stärkere Partner/in schuldet der/dem anderen in vielen Fällen über Jahre hinweg nachehelichen Unterhalt; auf das Verschulden am Scheitern der Ehe kommt es auch hier nicht an. Zudem wurde der Versorgungsausgleich eingeführt, die/der geschiedene … weiterlesen und Quelle (Web).