Veranstaltung der Reihe: Opfer, Täter*innen, Zuschauer*innen, Mitläufer*innen, Widerstandskämpfer*innen? (Web)
Ort: Institut für Politikwissenschaft, Universität Wien
Zeit: Donnerstag, 10.05.2012 um 18 Uhr
Ein wichtiges Charakteristikum der Geschlechterpolitik des NS-Staates war die Kriminalisierung der – männlichen – Homosexualität in der Form des § 175. Dieser war allerdings keine „Erfindung“ der NS-Strafrechtler, sondern er wurde 1871 ins deutsche Strafrecht eingeführt. In Österreich kriminalisierte der § 129a gleichgeschlechtliche Sexualakte bei beiden Geschlechtern. Basierend auf neuesten Forschungsergebnissen kann eine gezielte Verfolgungspolitik gegenüber homosexuellen Männern festgestellt werden, die Verwendung des Begriffes „Homocaust“ als Analogon zum Holocaust ist allerdings unzulässig. Der Zugriff des NS-Staates auf die Geschlechter war unterschiedlich: Homosexuelle Frauen waren tendenziell stärker von „weichen Diskrriminierungsformen“ betroffen, homosexuelle Männer tendenziell stärker von „harten Formen“ der Diskriminierung.
Im ersten Teil des Vortrages werden die wichtigsten historischen Fakten zur Homosexualitätspolitik des NS-Staates vorgetragen – unterschieden nach Deutschland und Österreich sowie unterschieden zwischen homosexuellen Frauen und Männern. Weiters wird auf den Umgang der Republik Österreich mit den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus eingegangen und Beispiele für die Erinnerungs- und Trauerarbeit der Lesben- und Schwulenbewegung in diesem Kontext behandelt. Abschließend wird ein politisch-theoretisches Analysemodell vorgestellt, das begründet, warum der NS-Staat Lesben und Schwule unterschiedlich behandelte.
Vortrag: Gudrun Hauer: Homosexualität(en) und Nationalsozialismus, 10.05.2012, Wien
Leave a reply