CfP: 17. Tagung des AK Geschlechtergeschichte der Frühen Neuzeit: „Gerichtsakten“ (11/2011), DL: 15.05.2011

Arbeitskreis Geschlechtergeschichte der Frühen Neuzeit (Web)

Zeit: 3.-5. November 2011
Ort: Akademie der Diözese Rottenburg, Stuttgart Hohenheim
Einreichfrist: 15. Mai 2011

Während die Tagungen in den letzten Jahren meist einen thematischen Fokus hatten, wollen wir dieses Jahr einen anderen Weg gehen und mit Gerichtsakten, verstanden als von und für Gerichte produzierte Materialien, eine spezifische Textgruppe ins Zentrum stellen. Die Analyse der Akten und Protokolle von Kriminal- und Ehegerichten bildet seit vielen Jahren einen Schwerpunkt der frühneuzeitlichen Geschlechtergeschichte. Ziel der Tagung ist es, „Gerichtsakten“ als Medium zur Erforschung historischer Prozesse einer Re- und Neulektüre zu unterziehen, nach den Entstehungskontexten, den Erkenntnismöglichkeiten, aber auch nach den Grenzen der verschiedenen von und für Gerichte produzierten Textsorten zu fragen.

Unser Interesse richtet sich dabei nicht nur auf Akten und Protokolle, sondern auf jede Sorte gerichtlicher Überlieferung – von Gutachten über Korrespondenzen bis zu Suppliken – und ebenso auf deren (nicht nur) papierne kommunikative Kontexte. „Gerichtsakten” können beispielsweise als konkretes Produkt von Herrschaftspraxis, als Ort kultureller Konstruktionen und Repräsentationen, als überlokal bzw. weltweit ausgreifendes Instrument herrschaftlicher Kommunikation, als Projektionsfläche von allerlei Ordnungsbegehren (nicht zuletzt auch historiografischer), oder auch als Instrument des Transfers von Informationen und ihrer Transformation in institutionalisierbares Wissen gelesen werden. Von Interesse ist, ob und inwiefern die Kategorie Geschlecht in diesen Kontexten von Bedeutung war. Dies gilt sowohl für die Frage nach den handelnden Personen wie auch den verhandelten Inhalten. Welche Geschlechterkonzepte wurden in diesen Prozessen vorausgesetzt oder auch hergestellt?

Der call for paper richtet sich an alle ForscherInnen, unabhängig ihrer disziplinären „Herkunft“, die mit Überlieferungen verschiedenster Justizinstitutionen – neben den bereits genannten Gerichten etwa auch mit Quellenbeständen der Zivilgerichtsbarkeit oder des Reichskammergerichts bzw. des Reichhofrats – arbeiten und dabei Geschlecht als analytische Kategorie einsetzen. Auf diese Weise sollen und können Gemeinsamkeiten, aber auch Differenzen im setting der verschiedenen Institutionen und Instanzen sichtbar werden. Eröffnet wird damit zudem der Blick auf die Vielfalt an Streitigkeiten, deren institutionelle und kommunikative Dimensionen, ihre diversen Gegenstände und Inhalte, ihre Produzenten und Produzentinnen – kurz: auf ihre historische und kulturelle Diversität.

Die Tagungen des Arbeitskreises sollen methodologisch-theoretische Debatten im Bereich der Geschlechterforschung weiterführen, intensivieren und initiieren. Dies kann nur dann gelingen, wenn die einzelnen Beiträge maßgeblich den Fokus auf die verwendeten Methoden bzw. den theoretischen Hintergrund ihres jeweiligen Forschungsansatzes legen.

Vortragsvorschläge richten Sie bitte per E-Mail bis zum 15. Mai 2011 an die folgenden Personen: Ao. Univ.-Prof. Dr. Andrea Griesebner (andrea.griesebner[ät]univie.ac.at) und Univ.-Prof. Dr. Michaela Hohkamp (hohkamp[ät]zedat.fu-berlin.de)

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