MUVS. Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch (Web), Veranstaltung der Zeitung „Die Presse“
Zeit: Mo, 12. Oktober 2015, 18 Uhr,
Ort: Dachgeschoß Juridicum, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien
Anmeldung bis 9. Oktober 2015
„1975 trat [in Österreich] die Fristenlösung in Kraft. Der Schwangerschaftsabbruch ist seither innerhalb der ersten drei Monate straffrei. Allerdings verblieb der ursprünglich von Maria Theresia 1768 eingeführte Paragraph im Strafgesetz und eine Abtreibung wird vom Gesetzgeber weiterhin als Straftat behandelt. Als Konsequenz wird der häufigste Eingriff in der Frauenheilkunde heute noch von den meisten Spitälern und ÄrztInnen verweigert und von den Krankenkassen nicht bezahlt.“ (MUVS: 40 Jahre Fristenlösung und immer noch im Strafgesetz, 2015)
Über die rechtliche Einordnung, die ethische Rechtfertigung und die praktischen Auswirkungen dieser Regelung diskutieren die folgenden Fachleute aus Jus und Medizin:
- Erwin Buchinger, Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
- Christian Fiala, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Ärztlicher Leiter der Gynmed Ambulanz Wien und Salzburg
- Stephanie Merckens, Referentin für Bioethik und Lebensschutz am Institut für Ehe und Familie der Bischofskonferenz
- Ilse Reiter-Zatloukal, Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Univ. Wien
- Caroline Walser, Institut für Strafrecht und Kriminologie der Univ. Wien
- Moderation: Philipp Aichinger, Die Presse
Eintritt frei. Anmeldung bis 9. Oktober per E-Mail an veranstaltungen@diepresse.com
Kontakt
DDr. Christian Fiala
MUVS. Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch
Mariahilfer Gürtel 37
1150 Wien
Email: info@muvs.org
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