CfP: Die Konstruktion des devianten Mädchens in der Sozialfürsorge im 20. Jhd. (Ravensbrücker Kolloquium, 11/2019); bis: 04.10.2019

Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück

Ort: Fürstenberg/Havel
Zeit: 29.-30.11.2019
Einreichfrist: 04.10.2019

Zum Lagerkomplex Ravensbrück gehörte das so genannte Jugendschutzlager Uckermark. Anders als die von der SS errichteten KZ entstand es aus einer Debatte über den Umgang mit weiblicher »Devianz« in der Jugendfürsorge und wurde vom Reichskriminalpolizeiamt errichtet. Hier waren zwischen 1942 und 1945 etwa 1.200 Mädchen und junge Frauen im Alter von 16 bis 21 Jahren inhaftiert. Viele kamen aus Fürsorgeeinrichtungen, wo sie durch widerständiges und unangepasstes Verhalten aufgefallen waren.

Die Geschichte dieses Lagers spielte in der 1959 eröffneten Nationalen Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück keine Rolle. Die dort überwiegend mit dem Vorwurf »gemeinschaftsfremden« und »asozialen« Verhaltens inhaftierten Frauen mussten bis in die 1990er Jahre um ihre Anerkennung kämpfen. Viele haben das gar nicht getan, da das Stigma der vermeintlichen »Asozialität« gesellschaftlich weiter wirkte.

Das »Ravensbrücker Kolloquium« im Herbst 2019 wird sozialfürsorgerische und kriminalpolizeiliche Debatten zum Umgang mit jugendlicher Delinquenz bei Mädchen in der Weimarer Republik, im NS und in den deutschen Nachkriegsgesellschaften (Bundesrepublik und DDR) thematisieren. Dabei werden auch inhaltliche und personelle Kontinuitäten in der Sozialfürsorge, Sozialpädagogik und sozialen Arbeit in den Blick genommen werden. Analysiert und diskutiert werden die Medizinalisierung, Psychologisierung und Kriminalisierung weiblicher Delinquenz im internationalen Vergleich. Weiterlesen und Quelle … (Web)