CfP: Justiz und Homosexualität – Schwule und Lesben in der Rechtsprechung des 20. Jhds. (Event: 12/2017, Recklinghausen); DL: 31.07.2017

Justizakademie NRW Recklinghausen, Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und NS“ (Web)

Ort: Justizakademie Recklinghausen
Zeit: 18.-19.12.2017
Einreichfrist: 31.07.2017

Durch § 175 StGB waren vom 1.1.1872 bis zum 11.6.1994 homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt. Die Nationalsozialisten verschärften durch Gesetz vom 1.9.1935 die Reichweite der Straftatbestände und die Strafandrohungen erheblich. Ca. 140.000 Verurteilungen erfolgten nach den verschiedenen Fassungen des § 175 StGB. Unzählige Männer wurden im 20. Jhd. auf der Grundlage des § 175 StGB strafrechtlich verfolgt. Während der NS-Zeit kamen sie vor Gericht, in Justizgefängnisse, Zuchthäuser oder wurden direkt in KZs deportiert und bezahlten den Hass oder das verquere Pflichtbewusstsein ihrer Verfolger nicht selten mit dem Leben.

Es geht aber nicht nur um die NS-Zeit, wenn über homophobe Verfolgung durch den Staat und seine Organe gesprochen wird. Auch in der frühen BRD erreichte die Verfolgung homosexueller Männer ein ungeheures Ausmaß: Zwischen 1949 und 1969 wurden in der bundesrepublikanischen Demokratie etwa genauso viele Männer verurteilt wie während der NS-Diktatur – rund 50.000 Personen, nach unverändert beibehaltenem NS-Strafrecht von 1935. Erst zwischen 1969 und 1973 wurde … weiterlesen und Quelle (Web)