Konferenz: Hat Strafrecht ein Geschlecht? 12.-13.06.2009, Oldenburg

Dr. Christine Künzel und Prof. Dr. Gaby Temme, Sektion Genderperspektiven der GiwK in Kooperation mit der GiwK (Gesellschaft für interdisziplinäre wissenschaftliche Kriminologie), dem Zentrum für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung der Universität Oldenburg und dem Zentrum für Gender Studies der Universität Bremen. Oldenburg
Zeit: 12.-13.06.2009
Ort: BIS-Saal der Universität Oldenburg
Anmeldung bis: 15.05.2009
Recht ist kein geschlechtsneutraler Diskurs, sondern hat gewissermaßen ein „Geschlecht“. Dies wurde sowohl von Seiten einer feministischen als auch von einer gendertheoretisch ausgerichteten Rechtswissenschaft (Legal Gender Studies) und Kriminologie längst festgestellt und auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert.
Insbesondere abweichendes, kriminelles Verhalten ist in historischer Perspektive geschlechtsspezifisch aufgeladen bzw. markiert (vgl. u. a. Begriffe wie „der Lustmörder“, „die Giftmörderin“, „der Kinderschänder“, „die Kindsmörderin“). Deshalb ist in einem weiteren Schritt zu fragen, wie es sich mit der Kategorie des Geschlechts im Bezug auf das Strafrecht verhält. Hat auch das Strafrecht ein Geschlecht?
Ziel der Tagung ist es, einen multiperspektivisch-interdisziplinären Blick auf das Thema „Geschlecht und Strafrecht“ zu werfen. Es geht darum, sich mit möglichen Konstruktionsmechanismen von Geschlecht im Strafrechtssystem näher auseinandersetzen.
Leitend sind die folgenden Fragen:

  • Inwiefern war und/oder ist dem Strafrecht in seiner gesetzlich festgelegten Form ein Geschlecht bzw. eine Geschlechterdifferenz eingeschrieben?
  • Ist aus der Anwendungspraxis des Strafrechts eine Relevanz der Kategorie Geschlecht erkennbar?
  • Produzieren bzw. verstärken oder vermindern Akteure in Strafrechtsinstitutionen oder mit dem Strafrecht verbundene Institutionen das Moment einer Geschlechtsspezifik des Strafrechts?
  • Gibt es bestimmte Delikte, die (immer noch) geschlechtsspezifisch aufgeladen sind?
  • Bei der Strafrechtsreform 1997/98 wurde bei bestimmten Delikten (u.a. Vergewaltigung) eine geschlechtsneutrale Formulierung (Person) eingeführt. Wie sind derartige Neutralisierungsversuche zu bewerten?

Anmeldungen zur Tagung bitte bis zum 15.05.2009 an Christine Künzel (ch.kuenzel#freenet.de) oder Gaby Temme (gabytemme#gmx.de).
Tagungsbeitrag: 16.00 Euro (2 Tage); 10 Euro (1 Tag); Studierende: 5.00 Euro (pro Tag)
Der Tagungsbeitrag wird vor Ort erhoben.
Programm
Kontakt
Christine Künzel
Institut für Germanistik II, Universität Hamburg
ch.kuenzel#freenet.de
URL zur Zitation dieses Beitrages: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=11084

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